Restnutzungsdauer berechnen, AfA (Absetzung für Abnutzung) erhöhen und Steuern sparen

Immobilien in Deutschland werden in der Regel standardmäßig über 40/50 Jahre abgeschrieben. Die Höhe der Abschreibung ist hierbei abhängig vom Baujahr. Wurde die Immobilie bis einschließlich 1924 errichtet, so liegt die Abschreibung (AfA) bei 2,5 % und für Immobilien mit einem Errichtungszeitraum nach 1924 bei 2,0 %.

Nun ist es aber möglich diese Abschreibung für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien mittels eines Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zu erhöhen. Es ist also möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, beim Finanzamt eine Abschreibung von > 2,0 % auf bis zu 8 % p.a. zu erhöhen.

Selbstverständlich stehen Sie als Immobilieneigentümer in der Pflicht eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Dies erreichen Sie mit einem Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer welches ich Ihnen gerne erstellen kann.

Nutzen Sie noch heute Ihr Optimierungspotenzial und nehmen Sie hierzu mit mir Kontakt auf. Gerne prüfe ich vorab für Sie Ihre Möglichkeiten.

Immobilienbewertung für Halle, Leipzig und Sachsen-Anhalt

Höhere AfA dank kürzerer Nutzungsdauer

Das nachfolgende Beispielzeigt Ihnen den Effekt einer höheren Abschreibung:

Der reine Gebäudewertanteil (ohne Grundstück) beträgt
500.000€

Die von mir ermittelte Restnutzungsdauer beträgt
25Jahre

Ohne Gutachten

AfA =2,0 %

bei 50 Jahren Restnutzungsdauer

=10.000 € jährliche AfA

Mit einem Gutachten

AfA =4,0 %

bei 25 Jahren Restnutzungsdauer

=20.000 € jährliche AfA

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Restnutzungsdauergutachten

Häufig gestellte Fragen

Erfahren Sie, warum solche Gutachten wichtig sind, wie sie erstellt werden und welchen Nutzen sie für Eigentümer, Käufer und Investoren bieten. Von den Grundlagen bis hin zu spezifischen Details – wir helfen Ihnen, die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wer darf ein Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer schreiben?

Von den Finanzämtern dürfen nur Gutachten anerkannt werden, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstattet wurden.

Muss das Finanzamt das Gutachten akzeptieren?

Sofern das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstattet wurde, muss es von den Finanzämtern akzeptiert werden.

Ist das Raik Eremit Sachverständigenbüro hierfür ausreichend qualifiziert?

Durch meine Zertifizierung zum DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen durch die IQ-Zert St. Augustin bin ich für die Erstellung von einem Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer ausreichend qualifiziert.

Welche Daten sind für die Erstellung von dem Gutachten notwendig?

Hierfür benötige ich neben den üblichen Informationen auch konkrete Aussagen über das Baujahr sowie bereits durchgeführte Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und deren Zeiträume. Diese Angaben werden durch mich bei einer Besichtigung vor Ort noch einmal verifiziert.

Für welche Objektarten können solche Gutachten erstellt werden?

Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten für: Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie für Gewerbe- und Sonderimmobilien.

Lohnt sich die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten für jede Immobilie?

Grundsätzlich lohnt sich die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten für jede Immobilie. Hierbei kommt es allerdings auf das Alter, den Ausstattungsstandard und die ggf. durchgeführten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen an.

Kann der Sachverständige vorab prüfen welche Restnutzungsdauer bei meiner Immobilie herauskommt und ob sich das für mich überhaupt lohnt?

Ja. Gerne kann ich eine solche Prüfung vorab durchführen. Hierfür fallen keine Kosten an.

Kann ich auch dann noch eine höhere Abschreibung erwirken, wenn ich das Objekt bereits vor ein paar Jahren erworben habe?

Ja. Allerdings nur für die Jahre für die Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Eine rückwirkende Erhöhung der AfA ist nicht möglich.

Was kostet die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten?

Die Kosten für die Erstellung von einem Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer beginnen bei liegen bei ca. 890 € inkl. MwSt. und können sich je nach Lage und Größe der Immobilie und dem damit verbundenen Aufwand erhöhen.

Wie lange dauert die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten?

Für die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten benötige ich von der Besichtigung bzw. dem Eingang sämtlicher Daten die benötigt werden, je nach Auftragslage 2-5 Tage. In der Regel versuche ich grundsätzlich so schnell wie möglich fertig zu werden.

Individuell erstellte Gutachten

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den von mir erstellten Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer nicht um einen digital erzeugten Einheitsbrei, wie bei so manch anderem Anbieter, handelt. Bei den von mir erstellten Gutachten handelt es sich um individuelle Gutachten, bei denen ich als Sachverständiger die Immobilie in der Regel auch besichtigt habe.

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